im März 2024 wird ein neuer Kirchenvorstand für 3 bzw. 6 Jahre gewählt.
Wer interessiert ist, sich zur Wahl zu stellen, meldet sich beim Pastor oder bei der Pastorin, einem anderen Mitglied des Kirchenvorstands oder im Pfarrbüro der Gemeinde und lässt sich auf eine Kandidatenliste setzen. Jedes Gemeindemitglied kann an diesen genannten Stellen auch Vorschläge einreichen. Parallel dazu wirbt auch der Kirchenvorstand für das Ehrenamt und geht auf potentielle Kandidaten zu. Bis zum 10. Oktober reicht der Kirchenvorstand die geprüften Wahlvorschläge ein.
Junge Menschen sollen die Chance haben, in ihrer Kirche mitzubestimmen. Und „jung“ ist in diesem Fall gar nicht so jung. Das Kirchenvorstandsbildungsgesetz geht von bis zu 27-Jährigen aus, wenn es von diesen jungen Menschen spricht. Warum? Die Evangelische Jugend als Jugendverband ist ein freier Träger der Jugendhilfe, unterliegt also den Regelungen der Jugendhilfegesetzgebung im SGB VIII. Und dieses Achte Sozialgesetzbuch definiert „junge Menschen“ eben als diejenigen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Damit wäre also eine „Obergrenze“ gegeben für die, die im Sinne des Kirchenvorstandsbildungsgesetzes als jung gelten sollen. Eine neue Untergrenze gibt es auch: Kirchenvorstehende müssen nicht mehr volljährig sein, sondern mindestens 16 Jahre alt bei Beginn der Amtszeit. Insgesamt hat sich hier die Jugend selbst in die Beratungsprozesse und Debatten rund um das Wahlrecht stark eingebracht - und erfolgreich. Kirchenvorstände sollen jünger werden, fordern sie, sie sollen die Interessen Jugendlicher stärker in den Blick nehmen und daran arbeiten, dass Kirche insgesamt die Lebenswirklichkeiten von jungen Menschen besser in ihren Angeboten, Projekten, Veranstaltungen und Strukturen widerspiegelt. Und so lesen wir im neuen Kirchenvorstandsbildungsgesetz, dass in jedem Kirchenvorstand nach der Wahl '24 mindestens ein junger Mensch (eben bis 27) mitwirken soll. Und „sollen“ heißt in Gesetzen immer „müssen, wenn man kann“. Das ist ein starker Schritt, ein mutiger auch - und wohl einer, der direkt Auswirkungen haben wird auf Sitzungskultur, Zeiten, Themen..
Wer interessiert ist, sich zur Wahl zu stellen, meldet sich beim Pastor oder bei der Pastorin, einem anderen Mitglied des Kirchenvorstands oder im Pfarrbüro der Gemeinde und lässt sich auf eine Kandidatenliste setzen. Jedes Gemeindemitglied kann an diesen genannten Stellen auch Vorschläge einreichen. Parallel dazu wirbt auch der Kirchenvorstand für das Ehrenamt und geht auf potentielle Kandidaten zu. Bis zum 10. Oktober reicht der Kirchenvorstand die geprüften Wahlvorschläge ein.
Junge Menschen sollen die Chance haben, in ihrer Kirche mitzubestimmen. Und „jung“ ist in diesem Fall gar nicht so jung. Das Kirchenvorstandsbildungsgesetz geht von bis zu 27-Jährigen aus, wenn es von diesen jungen Menschen spricht. Warum? Die Evangelische Jugend als Jugendverband ist ein freier Träger der Jugendhilfe, unterliegt also den Regelungen der Jugendhilfegesetzgebung im SGB VIII. Und dieses Achte Sozialgesetzbuch definiert „junge Menschen“ eben als diejenigen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Damit wäre also eine „Obergrenze“ gegeben für die, die im Sinne des Kirchenvorstandsbildungsgesetzes als jung gelten sollen. Eine neue Untergrenze gibt es auch: Kirchenvorstehende müssen nicht mehr volljährig sein, sondern mindestens 16 Jahre alt bei Beginn der Amtszeit. Insgesamt hat sich hier die Jugend selbst in die Beratungsprozesse und Debatten rund um das Wahlrecht stark eingebracht - und erfolgreich. Kirchenvorstände sollen jünger werden, fordern sie, sie sollen die Interessen Jugendlicher stärker in den Blick nehmen und daran arbeiten, dass Kirche insgesamt die Lebenswirklichkeiten von jungen Menschen besser in ihren Angeboten, Projekten, Veranstaltungen und Strukturen widerspiegelt. Und so lesen wir im neuen Kirchenvorstandsbildungsgesetz, dass in jedem Kirchenvorstand nach der Wahl '24 mindestens ein junger Mensch (eben bis 27) mitwirken soll. Und „sollen“ heißt in Gesetzen immer „müssen, wenn man kann“. Das ist ein starker Schritt, ein mutiger auch - und wohl einer, der direkt Auswirkungen haben wird auf Sitzungskultur, Zeiten, Themen..